Das Jedermannsrecht (Allemansrätt)

Am Götakanal Am Götakanal

Eine Spezialität in Schweden (ähnlich auch in Norwegen, aber nicht in Dänemark) ist das sogenannte Jedermannsrecht. Das regelt die Nutzung öffentlicher oder im Privatbesitz befindlicher Flächen und Gebiete im Interesse einer allgemeinen Zugänglichkeit. Einige Regeln gehen über die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland hinaus. Grundsatz ist es, dem Einzelnen möglichst wenig Einschränkungen auf Privat- oder staatlichem Besitz aufzuerlegen. Das alles hat eine große Bedeutung für den Urlaub, vor allem als Camper, (Wasser-)Wanderer oder Caravan-Touristen.

Grundprinzip

Das Jedermannsrechts ermöglicht es dem Einzelnen, sich fast überall frei in der Natur bewegen zu können, solange er nicht stört oder etwas zerstört.

Schifffahrt

Jeder, der ein Boot führt, muss Rücksicht auf die Umgebung nehmen. Er muss gute Seekenntnisse haben und die Regeln und Vorschriften kennen, die für das Wasser gelten, in dem er sich bewegt. Jeder darf an Land gehen, baden, ankern und an Ufern anlegen, die zu keinem Grundstück gehören, nicht unter Vogelschutz stehen oder anderweitig geschützt sind. Ein Grundstück ist der Bereich um ein Haus, in dem sich die Hausbewohner unbelästigt fühlen können. Es gibt keine Vorschriften zum geringsten Abstand. Es gibt auch keine Vorschriften dazu, wie lange man auf demselben Platz vor Anker liegen dürfen, aber man richtet sich nach dem gleichen Prinzip wie beim Zelten: eine Nacht. Entscheidend ist die Gefahr, den Grundbesitzer oder Hausbewohner zu stören. Wer längere Zeit am Strand eines anderen vor Anker oder vertäut liegen möchte, braucht die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen. Es ist erlaubt, vorübergehend an einem Bootssteg außerhalb eines Grundstücks anzulegen oder zu baden. Für das Befahren von Eisflächen gelten in etwa dieselben Vorschriften wie für das Bootfahren. Eis ist kein schneefreier Boden, deshalb ist es nicht verboten, mit Motorfahrzeugen auf Eisflächen zu fahren.

Sonderbestimmungen in geschützten Gebieten

Solche Gebiete sind Nationalparks und Naturschutzgebiete, wo es besondere Vorschriften zum Zelten, Feuer zünden und Vertäuen gibt. Ähnliches kann an bestimmten Strandabschnitten gelten.

Wald

Jeder darf Beeren und Pilze pflücken bzw. zu sammeln. Es gibt kein Verbot gegen kommerziell organisiertes Beerenpflücken in großem Stil. Unter sicheren Bedingungen darf in freier Natur offenes Feuer entfacht werden, jedoch nicht auf Felsen oder Klippen.

Camping

Für eine Nacht darf man in der freien Natur zwei bis drei Zelte aufschlagen, vorausgesetzt, dass man den Grundbesitzer nicht stört oder Schaden in der Natur anrichtet. Das Zelt darf nicht in Sichtweite eines Wohnhauses oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden. Oft ist es verboten, in Freizeitgebieten zu zelten.

Angeln

Jeder hat das Recht, ohne Angelschein (fiskekort) mit Handangeln in öffentlichen Gewässern zu angeln. Angeln ohne Angelschein ist in bestimmten Teilen Schwedens auch in privaten Gewässern entlang der Küste und in den fünf größten Seen, Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön in Jämtland, erlaubt. In allen anderen privaten Gewässern ist das Angeln ohne Angelschein oder eine entsprechende Genehmigung verboten. Der Fischfang mit Netzen, Trolling, Schleppangeln, beweglichen Geräten oder ähnlichem darf nicht ohne Angelschein ausgeübt werden.
Quelle: Naturvårdsverket (Naturschutzbehörde)

Foto: © Karin Höll

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